Dienstleistungen - beglaubigte Übersetzungen & Dolmetschen deutsch-russisch, russisch-deutsch in Koblenz, Rheinland-Pfalz und weit darüber hinaus

Ich möchte meine Kunden umfassend unterstützen und biete Ihnen professionelle Übersetzungen, Dolmetschen sowie Lektoratdienste für die Sprachenkombination deutsch-russisch und russisch-deutsch an. Alle Übersetzungen können bei Bedarf beglaubigt werden.

 

Übersetzungen

Ich übersetze verschiede Arten von Dokumentation, darunter:

  • Urkunden
  • Gutachten
  • Verträge
  • Polizeiberichte
  • Web-Seiten
  • Werbetexte
  • Broschüren 
  • Bücher
  • Briefe
  • Betriebsanleitungen
  • und vieles mehr

Dolmetschen

Ich dolmetsche bei:

  • Gerichtsverhandlungen
  • Medizinisch-psychologischen Untersuchungen
  • Notar- oder Rechtsanwaltbesuchen
  • Polizeiverhören
  • Besprechungen
  • Verhandlungen
  • Behördengängen

 

Lektorat / Korrekturlesen

 

Falls sie bereits einen fertigen Text haben, sich aber eine qualifizierte Überprüfung von Terminologie, Formulierungen und Grammatik wünschen, wenden Sie sich bitte an mich. Dank meiner zweier Universitätsabschlüsse, die ich sowohl in Russland (Russische Staatliche Geisteswissenschaftliche Universität in Moskau) als auch in Deutschland (Johannes Gutenberg-Universität Mainz) erzielt habe sowie meiner langjährigen Berufserfahrung als Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, kann ich die Vollständigkeit und Korrektheit Ihrer Übersetzung zuverlässig überprüfen. Je nach Bedarf werde ich in Ihrem Text alle nötigen stilistischen und grammatikalischen Verbesserungen vornehmen.

 

Deutschlandweiter Dokumentenversand / Verschiedene Versandarten

Die deutsche Post gilt - wie Sie bestimmt wissen - als eine der schnellsten und sichersten der Welt.

Sie können zwischen verschiedenen Versandarten wählen:

  • einfacher Brief,
  • Brief per Einschreiben oder
  • Brief per Einschreiben mit Rückschein.

Die Kosten für diese Versandarten liegen derzeit (2021) zwischen 1,55 und 6,25 Euro pro Standard-Großbrief:

Einfacher Großbrief - 1,55 €

Einwurfeinschreiben - 3,75 €

Übergabeeinschreiben - 4,05 €

Einschreibebrief mit Rückschein - 6,25 €

 

Die Briefzustellung erfolgt in der Regel am nächsten oder übernächsten Arbeitstag.Die Bezahlung der Übersetzung kann dann per Banküberweisung erfolgen.

 

Falls Sie keine Urkundenübersetzung und ähnliches brauchen, wo die Vorlage eines Originals erforderlich ist, können Sie mir ihren Text einfach per Email zusenden. Nach der erfolgten Übersetzung, werde ich Ihnen ihren Text entweder per Email oder per Post (gerne auch beglaubigt) mit der Rechnung zurücksenden.

Hilfe beim Ausstellen der Apostille

Bei vielen offiziellen Dokumenten wird noch eine zusätzliche Beglaubigung der Echtheit der Urkunden und Dokumente für die Verwendung im Ausland gefordert – die Apostille.

 

Die Apostille, auch bekannt als Haager Apostille, ist eine Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr. Sie wird im Rechtsverkehr zwischen jenen Staaten verwendet, die Mitglieder des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation sind. Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat, und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist (Artikel 3 des Übereinkommens). (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Apostille).

 

Falls Ihr Dokument noch durch die Apostille in Deutschland beglaubigt werden soll, könnte ich auf Ihren Wunsch die Beantragung der Apostille für Sie gegen Aufpreis übernehmen. Dies empfiehlt sich insbesondere in den Fällen, wenn Sie die Übersetzung Ihrer Dokumenten (beispielsweise Geburts- oder Heiratsurkunde, Scheidungsbeschluss usw.) bei mir bestellen möchten. Dann könnte ich in Ihrem Auftrag vorab die Apostille auf Ihr Dokument beantragen und nach dem Erhalt der Apostille das apostillierte Dokument für Sie übersetzen.

 

Die Apostille wird bei der zuständigen übergeordneten Behörde des Ausstellungsortes der Urkunde beauftragt und ist vom Bundesland zu Bundesland verschieden. Insbesondere beim Umzug ist nicht ihr jetziger Wohnsitz entscheidend, sondern der Ort der Ausstellung der Urkunde.

 

Falls Sie Hilfe beim Beantragen der Apostille auf Ihre Dokumente, die von den offiziellen deutschen Behörden, Gerichten oder Notaren ausgestellt wurden, benötigen, können Sie mich gerne diesbezüglich kontaktieren.

 

Bitte beachten Sie – ich biete die Hilfestellung beim Ausstellen der Apostille nur bei den deutschen Behörden und NICHT bei den Behörden eines ausländischen Staates an. Falls Sie eine Apostille auf die Dokumente benötigen, die im Ausland ausgestellt wurden, beispielsweise in Russland, Kasachstan, Belarus usw. – wenden Sie sie bitte an die Auslandsvertretungen dieser Staaten in Deutschland.

 

Hilfestellung bei Vollmachten, Erklärungen, Erbverzichtserklärungen usw.

Sie möchten eine einfache Vollmacht oder eine Erklärung erstellen und haben eventuell sogar eine Vorlage dazu, benötigen jedoch Hilfestellung bei korrekten Formulierungen, fehlerfreien Textgestaltung Ihres Textes und der Eingabe aller entsprechenden personenbezogenen Daten. Ich kann nach Absprache mit Ihnen bei der Gestaltung von einfachen Vollmachttexten, Erklärungen und Ähnliches in beiden Sprachen – in Deutsch und in Russisch – behilflich sein. Nachdem der Text fertig ist, sollen Sie einen Termin bei einem amtierenden Notar vereinbaren und in Anwesenheit des Notars die Vollmacht oder die Erklärung unterzeichnen. Erst nach der offiziellen Unterschriftenbeglaubigung bekommen diese Dokumente ihre juristische Kraft.